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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.


2. Urheberschutz und Nutzungsrecht

Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen fallen unter den Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberschutzgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessene Vergütung.

Die Urheberrechte an allen erstellten Motiven und Entwürfen bleiben auch nach Auftragsabschluss beim Dienstleister. Werden Arbeiten für kommerzielle Zwecke genutzt muss eine Vergütung zum Nutzungsrecht vorgenommen werden. 


3. Aufträge

Vom Dienstleister übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.


4. Auftragszeitraum für Einzelprojekte

Der Dienstleister behält sich vor erst nach unterschriebenem Angebot oder Kostenvoranschlag die Arbeit zu beginnen. Entwürfe dürfen ohne abgeschlossenen Auftrag nicht genutzt werden, es seiden sie wurden angemessen vergütet. Die Nutzungsrechte greifen, sobald das vollständige Honorar übermittelt wurde.


5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Dienstleister finanzielle Vorleistungen, die 50% der zu entrichteten Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:

1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Dienstleister die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt §649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm darauf kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt sind.


6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

An den Arbeiten oder Leistungen des Dienstleisters werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen ("Reinzeichnungen"), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. 

Mangels anderweitig schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur eine einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, un zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungseinräumung mangels anderweitig schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgeld der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrecht an Dritte bedarf der Einwilligung des Dienstleisters. Über den Umfang der Nutzung steht dem Dienstleister ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers soweit sonstige Mitarbeit Begründen kein Mit-Urheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Dienstleisters, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Dienstleisters auf den Auftraggeber über.

Der Dienstleister hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Dienstleisters mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtig. die Leistungen (weder im Original oder die digitale Datei noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und /oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechte-Einräumung. Diese zusätzliche Rechte-Einräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. 

Zur Aufbewahrung ist der Dienstleister danach nicht verpflichtet. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die digital erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe der Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens-Nennungsrechte ist der Dienstleister berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die Nutzungsrechte werden je nach öffentlicher Verbreitung, Auflagenzahl bzw Nutzungsdauer für den jeweiligen Auftrag /das jeweilige Produkt kalkuliert und ausgegeben. Eine separate Nutzungsbescheinigung kann erstellt werden.


7. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Dienstleister die zur Nutzung erforderlichen Rechte enthält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Dienstleister auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Dienstleister möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Dienstleister eine angemessene Entschädigung verlangen. 

Soweit der Dienstleister zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.


8. Lieferzeit

Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt , vom Auftraggeber zu liefernde <unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen ,sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistungen mit einer vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fix-Geschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Die Lieferverpflichtungen des Dienstleisters sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Dienstleister nicht zu vertretenen Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Dienstleister beim eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Arbeitgeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Dienstleister Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.


9. Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Dienstleisters. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder de Dienstleister zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.


10. Mängelgewährleistung, Haftung

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Dienstleister Gestaltungsfreiheit. Trifft sei Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Dienstleister gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen soweit keinen Mangel dar.

Soweit ein vom Dienstleister zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nach Erfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zu Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nach Erfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel-Folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 

Auf Schadensersatz haltet der Dienstleister - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungshilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinals-Pflichten des Dienstleisters.

Soweit der Dienstleister Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider, Programmierer) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Dienstleister nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Dienstleister erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des Dienstleisters die rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und /oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Dienstleister wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Bereitstellungen, die dem Dienstleister vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.

Soweit die Schadensersatzhaftung des Dienstleisters nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


11. Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Dienstleister mindestens fünf einwandfreie Belegmuster unentgeltlich- Der Dienstleister ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Dienstleisters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13. Widerruf

Physische Waren 
Waren können bis zu 14 Tage nach Absendung mit Angaben von Gründen reklamiert und zurückgesendet werden. Nichtgefallen ist davon ausgeschlossen. Die dabei entstehenden Versandkosten muss der Käufer selbst tragen.

Dienstleistungen 
Dienstleistungen können nur vor der Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen und kostenlos widerrufen werden. Sollte der Widerruf nach der Auftragsbestätigung erfolgen, müssen die Aufwandskosten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, vom Käufer selbst getragen werden. Sollte dies der Fall sein, entfallen alle Nutzungsrechte auf das bereits entstandene Produkt.

 



14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schrifterfordernisses.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

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